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  1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  2. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen ...

  3. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  4. Das Aussehen der Flagge der Republik Österreich (Nationalflagge) ist in Wappengesetz festgelegt, wobei sie nach Abs. 2 aus drei gleich breiten waagrechten Streifen besteht, von denen der mittlere weiß ist und der obere und der untere Streifen rot sind, woraus sich nach Abs. 1 die Kombination rot-weiß-rot ergibt.

  5. Deutsch: Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

  6. (2) Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen.