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  1. Oberbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk in Bayern. Oberbayern liegt im Südosten des Freistaats und grenzt im Süden und Südosten an Österreich, im Nordosten an Niederbayern und die Oberpfalz, im Norden an Mittelfranken und im Westen an Schwaben. Verwaltungssitz des ...

  2. Le district de Haute-Bavière (en allemand : Regierungsbezirk Oberbayern) est une des sept circonscriptions allemandes (Regierungsbezirke) du land de la Bavière. La capitale de la Haute-Bavière est Munich.

    • Gebiet
    • Stellung Im Staatsaufbau
    • Aufgaben
    • Organe / Leitung
    • Unterschied zu Den Bezirken
    • Einzelnachweise

    Das bayerische Staatsgebiet unterteilt sich nach Artikel 9 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Bayernin Regierungsbezirke, dort als „Kreise“ (ursprünglicher Begriff) bezeichnet. An den Stellen, an denen die Verfassung von „Bezirken“ spricht, sind die Landkreisegemeint. Das Königreich Bayern hatte noch vor Preußen sein Gebiet 1806 in Kreise gegl...

    Ein Regierungsbezirk ist eine „Behörde der bayerischen Staatsverwaltung“. Genauer befindet sich diese „Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z. B. Landratsämter)“.Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind, liegt hier...

    Die Regierung bündelt und koordiniert die fachlichen Interessen der bayerischen Staatsministerien auf der Ebene des Regierungsbezirks.
    Staatliche Förderung privater und öffentlicher Vorhaben.
    Staatliche Aufsicht über eine Vielzahl nachgeordneter Behörden und Gebietskörperschaften; Widerspruchsbehörde.

    In jedem Regierungsbezirk gibt es eine Regierung, allgemein „Bezirksregierung“ genannt; im Konkreten dann beispielsweise Regierung von Schwaben, Regierung von Mittelfranken. „Geleitet wird die Regierung vom Regierungspräsidenten, der auch die Staatsregierung vor Ort repräsentiert“.„Der Regierungspräsident wird von der Staatsregierung ernannt“.

    Bezirke entstehen „von unten“. Sie sind ein – wegen der Deckungsgleichheit räumlich vorgegebener – Zusammenschluss mehrerer Landkreise und kreisfreier Gemeinden, um Aufgaben zu erledigen, die diese einzeln nicht erledigen könnten. Auch das Organ, das den Bezirk lenkt, der Bezirkstag, kommt „von unten“: Er wird direkt vom Volk gewählt. Ein Regierung...

    Artikel 9. In: Verfassung des Freistaates Bayern. 11. November 2013,abgerufen am 25. Januar 2020.
    a b Die Aufgaben der Bezirke in Bayern. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 15. November 2001, archiviert vom Original am 10. Oktober 2017;abgerufen am 25. Januar 2020.
    a b c d e f g Vergleich Bezirk Oberfranken und Regierung von Oberfranken. (pdf, 74 kB) Bezirk Oberfranken, 8. März 2017, archiviert vom Original am 2. Juli 2017;abgerufen am 25. Januar 2020.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV312180-27#BayVwV312180-30
  3. After the founding of the Kingdom of Bavaria the state was totally reorganised and, in 1808, divided into 15 administrative districts (Regierungsbezirke (singular Regierungsbezirk)), in Bavaria called (Kreise (singular Kreis)). They were created in the fashion of the French departements, quite even in size and population, and named ...

  4. In der folgenden Liste sind sowohl die heutigen Regierungsbezirke in ihrer Entwicklung seit 1838 (rosa hinterlegt) als auch die seither entstandenen und wieder aufgelösten Regierungsbezirk aufgeführt.

  5. Die Regierung von Oberbayern ist eine staatliche Mittelbehörde mit Sitz in München mit etwa 2.000 Mitarbeitern aus über 25 wissenschaftlichen Fachrichtungen. Sie koordiniert für die Bayerischen Staatsministerien auf oberbayerischer Ebene, berät und beaufsichtigt 34 nachgeordnete staatliche Behörden und vergibt Fördergelder für private ...

  6. Der Bezirk Oberbayern ist die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Gebietskörperschaft, die mit dem Zuständigkeitsgebiet der Regierung von Oberbayern räumlich übereinstimmt. Als dritte kommunale Ebene nach den Gemeinden und den Landkreisen und kreisfreien Städten ist sie rechtlich selbstständig.