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  2. de.wikipedia.org › wiki › KartellKartell – Wikipedia

    Kartell ist in der Wirtschaft die Bezeichnung für Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern zur Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf einem Markt. Solche Wirtschaftskartelle sind im Kartellrecht reglementiert und unterliegen mit wenigen Ausnahmen dem Kartellverbot.

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  6. Kartelle sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die trotz der Beschlüsse oder Verträge rechtlich selbstständig bleiben. Kartelle dienen dazu, die Erzeugung oder den Vertrieb von Dienstleistungen und Waren zu beeinflussen mit dem Ziel, den Wettbewerb zugunsten der am Kartell beteiligten Unternehmen zu beschränken.

  7. Kartell. Ausnahmen vom Kartellverbot. der vertragliche Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufe, die rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch ganz oder zum Teil aufgeben, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

  8. Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt illegale Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen sowie Unternehmensvereinigungen empfindliche Bußgelder verhängen.

  9. Als Kartell wird ein Zusammenschluss von Unternehmen bezeichnet, die auf dem gleichen Marktgebiet tätig sind. Auch in der Mikroökonomie wird dieses Thema behandelt. In diesem Beitrag schauen wir uns das noch genauer an.

  10. Begriff: gemäß Legaldefinition in § 1 GWB und Art. 101 I AEUV Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

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